Verkehrsunfallrecht

Im Bereich des Verkehrsunfallrechts erfolgt möglichst kurzfristig nach dem Unfall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.

 

Hierzu gehört auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldern im Falle einer Körperverletzung, darüber hinaus auch Schadenersatzansprüche jeglicher Art, wie Schäden am Auto, Ersatz für Mietfahrzeuge, Arztkosten, Abschleppkosten, Ersatz der entstandenen Aufwendungen.

 

Auch die Durchführung des gesamten Schriftverkehrs mit der gegnerischen Versicherung und die gerichtliche Durchsetzung, soweit sich dies nicht vermeiden lässt, wird von mir vorgenommen.

 

Die anwaltlichen Kosten bei der Geltendmachung von Ansprüchen werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung als Schadensposition mit übernommen. Melden Sie sich daher bitte möglichst unverzüglich nach dem Unfall bei mir.