Zwangsvollstreckung

Zur Zwangsvollstreckung gehört die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, das Abfordern der Vermögensauskunft und notfalls auch die Verhaftung des Schuldners, wenn er sich der Abgabe der Vermögensauskunft entziehen will.

 

Allerdings gehören auch hierzu die umfangreichen Möglichkeiten der Forderungspfändungen, wie z. Bsp. die Kontenpfändung, die Lohnpfändung, die Werklohnpfändung, die Pfändung von Erbteilen, die Pfändung von Lebensversicherungen sowie viele andere.

 

Weiterhin gehört auch die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung dazu.